AGB / ADSp

Für die Durchführung unserer Dienstleistungen gelten folgende Regelungen:

Wir arbeiten ausschließlich auf Grundlage der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen 2017 (ADSp 2017).

Diese beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung für Güterschäden nach §431 HGB in Höhe von 8,33 SZR/kg je Schadenfall bzw. je Schadenereignis auf 1,25 Millionen bzw. 2,5 Millionen Euro oder 2 SZR/kg, je nachdem welcher Betrag höher ist, und bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung und unbekannten Schadenort generell auf 2 SZR/kg.

Rahmenvereinbarung über: Einhaltung gesetzlicher Mindestlohn, Freistellung, Vertragsstrafe

  1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der Laufzeit des Vertrages den Mindestlohn gemäß § 20 Mindestlohngesetz rechtzeitig zu zahlen.
  2. Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die Verpflichtung aus Absatz 1, so ist er verpflichtet, pro Verletzungsfall eine Vertragsstrafe in einer vom Auftraggeber nach billigem Ermessen zu bestimmenden und vom zuständigen Amts- oder Landgericht überprüfbaren Höhe zu bezahlen.
  3. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die von ihm geschuldeten Leistungen nicht durch einen Nachunternehmer / Verleiher erbringen zu lassen. Nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers ist es dem Auftragnehmer erlaubt, Nachunternehmer / Verleiher einzusetzen. Hierbei hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber die Firma und den Sitz des Nachunternehmers / Verleihers mitzuteilen und den Nachunternehmer / Verleiher zu verpflichten, die geschuldeten Leistungen selbst zu erbringen sowie den Mindestlohn gemäß § 20 Mindestlohngesetz rechtzeitig zu zahlen.
  4. Verstößt der Auftragnehmer schuldhaft gegen die Verpflichtungen aus Absatz 1, so ist er verpflichtet, pro Verletzungsfall eine Vertragsstrafe in einer vom Auftraggeber nach billigem Ermessen zu bestimmenden und vom zuständigen Amts- oder Landgericht überprüfbaren Höhe zu bezahlen.
  5. Der Auftragnehmer stellt den Auftraggeber auf erstes Anfordern von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung seiner Verpflichtungen aus dem Mindestlohngesetz oder auf der Verletzung der Verpflichtung von ihm beauftragter Nachunternehmer / Verleiher aus dem Mindestlohngesetz beruhen.

Gerichtstand: Düsseldorf